Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die an Halil Ibrahim Köse (nachfolgend „Fotograf/Kameramann“ genannt) erteilt werden.
1.2 Die AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird.
1.3 Sie umfassen alle vom Fotografen/Kameramann erstellten Produkte, unabhängig von ihrer Form oder dem Medium, in dem sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, elektronische Daten etc.).
- Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Dem Fotografen/Kameramann steht das Urheberrecht an den von ihm erstellten Werken gemäß dem Urheberrechtsgesetz zu.
2.2 Die vom Fotografen/Kameramann erstellten Aufnahmen sind grundsätzlich für den persönlichen Gebrauch des Auftraggebers und für kommerzielle Zwecke bestimmt.
2.3 Die Übertragung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung.
2.4 Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars übertragen.
2.5 Der Fotograf/Kameramann muss bei der Verwertung der Aufnahmen als Urheber genannt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine fehlerhafte oder fremde Namensnennung ist ein Verstoß gegen diese AGB und berechtigt den Fotografen/Kameramann zu Schadenersatz.
2.6 Die Negative und digitalen Rohdaten bleiben beim Fotografen/Kameramann. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und zusätzlicher Vergütung.
2.7 Der Fotograf/Kameramann hat das Recht, das Bildmaterial nach seiner Veröffentlichung durch den Auftraggeber für eigene Werbezwecke in jeder Form zu nutzen.
- Vergütung und Eigentumsvorbehalt
3.1 Für die Erstellung der Aufnahmen wird ein Honorar auf Basis eines Stundensatzes, Tageshonorars oder einer vereinbarten Pauschale zzgl. der gesetzlichen MwSt. berechnet. Zusätzlich anfallende Kosten (Reisekosten, Make-up-Künstler, optimale Kosten etc.) trägt der Auftraggeber.
3.2 Fällige Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Rechnung gerät der Auftraggeber in Verzug.
3.3 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Aufnahmen und Produkte Eigentum des Fotografen/Kameramanns.
3.4 Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Anweisungen zur Gestaltung der Aufnahmen gegeben, sind Reklamationen ausgeschlossen.
3.5 Im Falle eines verbindlich vereinbarten Auftrags, der durch den Auftraggeber ohne ausreichende Vorankündigung oder ohne berechtigten Grund storniert oder zurückgezogen wird, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, ein Ausfallhonorar zu erheben. Dieses Ausfallhonorar entspricht 50% des vereinbarten Gesamtbetrags des Auftrags oder eines angemessenen, von beiden Parteien akzeptierten Betrags, der den bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen entspricht. Der Auftraggeber wird über diese Regelung im Vorfeld informiert und akzeptiert diese Bedingungen durch Auftragserteilung. Die Auftragsstornierung durch den Kunden darf nur auf berechtigten Grund gestützt sein, der dem Auftragnehmer angemessen und nachvollziehbar mitgeteilt werden muss.
- Haftung
4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 4.2 Der Fotograf verwahrt die Negative und digitale Daten maximal 2 Jahre sorgfältig. Für Nichtlesbarkeit von Daten nach der Aufnahme oder der Archivierung, durch nicht grobfahrlässige Behandlung durch den Fotografen / Kameramann, werden keine Ersatzansprüche gewährt. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Negative und digitale Daten nach 2 Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Für Datenverluste bei der Archivierung der Fotografien / Filmdaten kann generell keine Haftung übernommen werden. Bei Übergabe der finalen Daten inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte , übernimmt der Auftraggeber die Verpflichtung der weiteren Archivierung. 4.3 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen / Kameramann übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. 4.4 Terminzusagen seitens des Fotografen beziehen sich nur auf dessen Eigenleistung. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Alle Fremdleistungen, die außer Haus von Fremdfirmen erbracht werden, sind vom Fotografen nicht zu vertreten und zu verantworten. 4.5 Zum Geschäftsverkehr erforderliche Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
- Datenschutz
5.1 Im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber erhebt, verarbeitet und speichert der Fotograf/Kameramann personenbezogene Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
5.2 Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (den „Betroffenen“) beziehen. Diese können Name, E-Mail-Adresse, Wohnadresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Telefonnummer, Alter, Fotos und andere sein.
5.3 Der Fotograf/Kameramann nutzt diese Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags sowie zur Kommunikation mit dem Auftraggeber.
5.4 Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung seiner gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und auf Beschwerde gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.
5.5 Der Fotograf/Kameramann wird die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, er ist dazu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet oder der Auftraggeber hat vorab ausdrücklich in die Weitergabe seiner Daten eingewilligt.
5.6 Der Fotograf/Kameramann speichert personenbezogene Daten nur so lange, wie dies zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Wegfall des Speicherungszwecks oder Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und gemäß den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
5.7 Der Fotograf/Kameramann trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu gewährleisten.
Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, bleiben alle anderen Punkte davon unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Hauptniederlassung vom Fotografen/Kameramann